| Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an Ron's Design erteilten Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von Ron's Design vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen 1. Angebot und Vertragsschluss Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Auftraggeber Ron's Design ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung von Ron's Design per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und werberkraeftig den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Ron's Design behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus dem Auftragswunsch pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Der für den Auftrag fällige Betrag ist in jedem Fall zu entrichten, auch dann, wenn das gelieferte Produkt vom auftraggeber nicht genutzt wird. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte 2.1. Jeder Ron's Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckerzeugnisse, Internetpräsentationen usw. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 2.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckerzeugnisse, Internetprojekte usw. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ron's Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtig Ron's Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten üblichen Vergütung zu verlangen. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SdSt/AGD, neuester Stand. 2.4. Ron's Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 2.5. Ron's Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder einer erstellten Internetseite als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Ron's Design zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der üblichen Vergütung nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neuester Stand. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadens entsprechend anzupassen. 2.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 3. Vergütung 3.1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer ist Ron's Design nicht berechtigt, Umsatzsteuer zu erheben. 3.2 Alle angegebenen Preise beziehen sich auf einen Designentwurf bzw. auf die Erstellung eines Produktes. Für Änderungen am abgelieferten Entwurf sowie für Aktualisierungen von Websites ist Ron's Design berechtigt, zusätzliche Gebühren zu erheben. 4. Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. 5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Umprogrammierung o. ä. werden nach Zeitaufwand mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. pro 60 Minuten berechnet. Sollte ein festgelegter Zeitrahmen für ein Projekt überschritten werden, erhält der Auftraggeber zunächst ein Angebot. 5.2. Ron's Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ron's Design entsprechende Vollmacht zu erteilen. 5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Ron's Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ron's Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. 5.4. Auslagen und technische Nebenkosten, soweit nicht inklusive, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Proof, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Internetprojekten usw. werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 6.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf die Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 6.4. Ron's Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Ron's Design dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Ron's Design geändert oder weiterverwendet werden. Die notwendige Bereitstellung von Quellcodes einer Internetseite zur Anzeige derselben gilt nicht als Herausgabe der Daten. 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 7.1. Ron's Design kann von allen vervielfältigten Arbeiten 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege einbehalten. Ron's Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und ggf. zu veröffentlichen. Auf Wunsch kann gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrag davon abgesehen werden. 7.2. Ron's Design ist berechtigt, alle für Kunden erstellten Grafiken zum Zweck der Eigenwerbung als Belegexemplare im Rahmen der Eigenwerbung einzusetzen 8. Liefer- und Leistungszeit 8.1. Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von Ron's Design ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine. 8.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware die Firma verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. 8.3. Wird der vereinbarte Liefertermin durch Ron's Design nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 8.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Ron's Design die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens von Ron's Design liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten von Ron's Design oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Ron's Design auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Ron's Design, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 8.5. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird Ron's Design von der Leistungspflicht frei. Ron's Design hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen. 9. Gefahrübergang Ist der Kunde Auftreggeber im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter von Ron's Design geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Ron's Design nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 10. Gewährleistung 10.1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat Ron's Design - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. 10.2. Lässt Ron's Design eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. 10.3. Ron's Design haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. 10.4. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. 10.5. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind. 10.6. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Ron's Design gedruckt wurde. 10.7. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge. 11. Haftung 11.1. Ron's Design haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haftet Ron's Design nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Ron's Design oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 11.2. Ron's Design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht. 11.3. Sofern Ron's Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Ron's Design. Ron's Design haftet nur für eigenes Verschulden und grobe Fahrlässigkeit. 11.4. Gefahr und Kosten für den Transport von Datenträgern, Dateien oder Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Ron's Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Ron's Design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen. Ron's Design sind Datenträger, Dateien und Daten zu liefern, die im System von Ron's Design weiterverabeitet werden können. Ron's Design haftet nicht für Fehler, die entstehen, dass der Auftraggeber nicht die von Ron's Design benötigten und zuvor deklarierten Dateiformate zur Verfügung stellt. 11.5. Ron's Design ist nicht verpflichtet, Datensicherungen zu erstellen. 11.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder probeweiser Veröffentlichung von Internetpräsentationen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 11.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und Internetpräsentationen entfällt jede Haftung von Ron's Design. 11.8. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeit sowie für die urheberrechtliche Unbedenklichkeit zur Verfügung gestellten Materials wie Fotos etc. haftet Ron's Design nicht. 11.9. Mit der Abnahme einer von Ron's Design erstellten Internetseite durch den Kunden entbindet der Kunde Ron's Design von jeglicher Haftung für eventuelle Schäden oder Nachteile, die dem Kunden durch den Betrieb der Website entstehen. 12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ron's Design behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ron's Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Ron's Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Ron's Design von Ersatzansprüchen Dritter frei. 13. Schlussbestmmungen 13.1. Erfüllungsort ist Ludwigshafen. 13.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand 11.08.2008. Links Aus Links auf Seiten fremder Anbieter kann nicht gefolgert werden, dass Ron's Design diese direkt oder indirekt unterstützen. Ron's Design ist für Inhalte fremder Anbieter nicht verantwortlich und macht sich deren Äußerungen nicht zu eigen. |
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